Neue Pflegeregeln – vertraute Unterstützung:
Wir bleiben für Sie da
Stand: 25. Oktober 2026
Gesetze können sich ändern. Der Wunsch nach einem selbstständigen Leben im eigenen Zuhause bleibt.
Sollte das Pflegeneuordnungsgesetz – kurz PNOG – wie derzeit geplant kommen, werden viele Leistungen der Pflegeversicherung neu geordnet. Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen entstehen dadurch verständlicherweise Fragen:
Wer darf künftig welche Unterstützung anbieten? Welches Budget kann dafür eingesetzt werden? Und finde ich weiterhin einen zuverlässigen Ansprechpartner?
Für den Alltagsservice Michael Tack steht fest:
Auch bei neuen Regeln bleiben wir für unsere Kundinnen und Kunden da.
175 Euro für Unterstützung im Alltag
Für Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 ist nach dem aktuellen Regierungsentwurf ein neues Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro monatlich vorgesehen.
Dieses Budget soll den bisherigen Entlastungsbetrag von 131 Euro ersetzen und gezielt für anerkannte, niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
Dazu gehören beispielsweise:
Reinigung und Unterstützung im Haushalt
Wäsche und Textilien
Einkäufe und Besorgungen
Begleitung zu Arzt-, Behörden- und anderen Terminen
Spaziergänge, Gespräche und gemeinsame Aktivitäten
Entlastung pflegender Angehöriger
Damit soll genau die Hilfe gestärkt werden, die Menschen dabei unterstützt, möglichst lange Selbstbestimmt in ihrem vertrauten Zuhause zu leben.
Wichtig: Nicht jeder Dienst darf über das 175-Euro-Budget abrechnen
Der Regierungsentwurf sieht eine klare Trennung der verschiedenen Leistungsbereiche vor.
Ambulante Pflegedienste und zugelassene ambulante Betreuungsdienste dürfen ihre Betreuungs- und Unterstützungsleistungen selbstverständlich weiterhin anbieten. Sie sollen diese künftig jedoch über das ambulante Sachleistungsbudget abrechnen – und nicht mehr über das neue 175-Euro-Sozialraumbudget.
Das 175-Euro-Budget soll ausschließlich für anerkannte niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie für entsprechend anerkannte Nachbarschaftshilfe zur Verfügung stehen. Diese Abgrenzung wird im PNOG-Regierungsentwurf ausdrücklich beschrieben.
Für Pflegebedürftige bedeutet das: Künftig könnte noch wichtiger werden, einen Anbieter zu wählen, dessen Leistungen dem richtigen Budget zugeordnet und von der Pflegekasse anerkannt werden können.
Genau hier setzt unser Alltagsservice an
Der Alltagsservice Michael Tack konzentriert sich auf praktische, persönliche und verlässliche Unterstützung im täglichen Leben.
Wir helfen dort, wo der Alltag allein zunehmend schwerfällt – ohne die Selbstständigkeit unserer Kundinnen und Kunden aus den Augen zu verlieren.
Dabei richten wir unsere Unterstützung individuell nach Ihren Bedürfnissen aus. Sie entscheiden, wobei Sie Hilfe wünschen und was Ihnen im Alltag wirklich Entlastung bringt.
Ob regelmäßige Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu einem wichtigen Termin, Hilfe beim Einkauf oder einfach ein zuverlässiger Mensch an Ihrer Seite:
Wir nehmen uns Zeit für das, was Ihnen wichtig ist.
Was könnte das neue Budget für Sie bedeuten?
Sollte das PNOG in der derzeit geplanten Form beschlossen werden, könnten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5 monatlich bis zu 175 Euro für anerkannte Unterstützung im Alltag verwenden.
Bei unserem Angebot entspricht das ungefähr vier Stunden Unterstützung im Monat. Im vorgesehenen 175-Euro-Paket ist die Anfahrt bereits enthalten.
Die Abrechnung hängt vom endgültigen Gesetz, der persönlichen Anspruchsberechtigung und der Anerkennung durch die zuständige Pflegekasse ab.
Auch für Menschen mit Pflegegrad 1 bleiben wir da
Für Pflegegrad 1 ist im derzeitigen Entwurf kein Anspruch auf das neue Sozialraumbudget vorgesehen. Der heutige Entlastungsbetrag von 131 Euro würde nach den bisherigen Plänen nicht in das neue Budget übernommen.
Stattdessen sind verstärkte Beratung, Pflegebegleitung und Präventionsangebote vorgesehen. Eine gleichwertige Finanzierung der bisherigen Alltagshilfe ist bislang nicht erkennbar. Das bestätigt auch die PNOG-Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums.
Gerade diese Kundinnen und Kunden möchten wir nicht alleinlassen. Gemeinsam können wir besprechen, welche Unterstützung weiterhin benötigt wird und ob eines unserer privaten Angebote infrage kommt.
Flexible private Angebote bleiben verfügbar
Unabhängig von einer Kassenleistung kann unsere Unterstützung auch privat gebucht werden:
Privatpaket mit zwei Stunden
Privatpaket mit vier Stunden
vergünstigtes Dauerpaket mit vier Stunden
individuelle Kombination aus Kassenleistung und privaten Zusatzstunden
Bei Privat- und Dauerpaketen fällt je Einsatz eine Anfahrtspauschale von 5 Euro an. Im geplanten 175-Euro-Paket ist die Anfahrt enthalten.
So kann Unterstützung auch dann fortgeführt oder ergänzt werden, wenn das Kassenbudget nicht ausreicht oder eine Leistung nicht übernommen wird.
Noch ist nichts endgültig beschlossen
Das PNOG ist derzeit ein Regierungsentwurf und noch kein geltendes Recht. Nach dem offiziellen Verfahrensstand wurde der Entwurf dem Bundesrat zugeleitet. Im parlamentarischen Verfahren sind weiterhin Änderungen möglich.
Nach derzeitigem Zeitplan könnten die entscheidenden Beratungen bis Mitte Dezember 2026 dauern. Deshalb gilt bis zu einem endgültigen Beschluss weiterhin das heutige Recht mit einem Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro für alle Pflegegrade.
Bestehende Leistungen sollten nicht vorschnell gekündigt oder umgestellt werden.
Unser Versprechen an Sie
Wir verfolgen das Gesetzgebungsverfahren und informieren unsere Kundinnen und Kunden, sobald verlässliche Entscheidungen vorliegen.
Neue Gesetze können die Abrechnung verändern. Unsere Zuverlässigkeit, unsere Menschlichkeit und unsere Unterstützung für Sie bleiben.
Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Alltag leichter machen
Sie möchten wissen, welche Unterstützung zu Ihnen passt? Rufen Sie uns unverbindlich an. Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche und finden eine passende Lösung.
Alltagsservice Michael Tack Telefon: 0221 45096196E-Mail: michael@alltagsservice-tack.deInternet: www.alltagsservice-tack.de

Hinweis: Dieser Beitrag basiert auf dem PNOG-Regierungsentwurf mit Stand vom 25. Oktober 2026. Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen. Verbindlich sind die spätere Gesetzesfassung, die Anerkennung des jeweiligen Angebots und die Entscheidung der zuständigen Pflegekasse.





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