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Leistungen

Die Leistungserbringung erfolgt nach § 45 SGB XI und ist zweckgebunden. Diese wird in der Regel von den Pflegekassen übernommen sofern Ihr Budget ausreicht.

Anerkannter Dienstleister 

Alltagsservice Tack ist von der Stadt Köln nach den Richtlinien der (AnFöVo) anerkannt und berechtigt ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat mit der Pflegekasse abzurechnen.

Ab Pflegegrad 2 haben Sie darüber hinaus die Möglichkeit die Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro im Jahr abzurufen und die Hälfte der Kurzzeitpflege in Höhe von 806 Euro im Jahr in die Verhinderungspflege einfließen zu lassen.

Das macht zusammen 2.418 Euro im Jahr über die wir stundenweise abrechnen können. Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 40 % der Pflegesachleistungen in Alltagshilfen umzuwandeln. Dies verringert jedoch prozentual das Pflegegeld.

Für weitere Informationen oder Fragen nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.
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