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Leistungen

Die Leistungserbringung erfolgt nach § 45 SGB XI und ist zweckgebunden.

 

Diese wird in der Regel von den Pflegekassen übernommen sofern Ihr Budget ausreicht.

 

Eine Gemeinsamkeit bei der Tätigkeit der jeweiligen  Unterstützungsleistung wird vorausgesetzt.

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Betreuung

  • Betreuung zu Hause

  • stundenweise

  • flexibel

  • individuell

Anerkannter Dienstleister 

Alltagsservice Tack ist von der Stadt Köln nach den Richtlinien der (AnFöVo) anerkannt und berechtigt ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat mit der Pflegekasse abzurechnen.

Ab Pflegegrad 2 können Sie die Stundenweise Verhinderungspflege einfließen  lassen. Diese Beträgt ab dem 01.07.2025 3539€ für das gesamte Jahr.

Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 40 % der Pflegesachleistungen in Alltagshilfen umzuwandeln. Dies verringert jedoch prozentual das Pflegegeld.

Für weitere Informationen oder Fragen nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.
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