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Alltagsservice Tack

Leistungen
Die Leistungserbringung erfolgt nach § 45 SGB XI und ist zweckgebunden.
Diese wird in der Regel von den Pflegekassen übernommen sofern Ihr Budget ausreicht.
Eine Gemeinsamkeit bei der Tätigkeit der jeweiligen Unterstützungsleistung wird vorausgesetzt.
Anerkannter Dienstleister
Alltagsservice Tack ist von der Stadt Köln nach den Richtlinien der (AnFöVo) anerkannt und berechtigt ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat mit der Pflegekasse abzurechnen.
Ab Pflegegrad 2 können Sie die Stundenweise Verhinderungspflege einfließen lassen. Diese Beträgt ab dem 01.07.2025 3539€ für das gesamte Jahr.
Sollten die finanziellen Mittel nicht ausreichen, besteht die Möglichkeit ab Pflegegrad 2 40 % der Pflegesachleistungen in Alltagshilfen umzuwandeln. Dies verringert jedoch prozentual das Pflegegeld.
Für weitere Informationen oder Fragen nutzen Sie bitte mein Kontaktformular.
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