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PNOG 2026: Was sich für die häusliche Pflege und pflegende Angehörige ändern soll

michael-tacks-post
Oct 8
5 min read

Neue Pflegebudgets, eine persönliche Pflegebegleitung, mehr Prävention und veränderte Leistungen: Das geplante Pflegeneuordnungsgesetz könnte die häusliche Pflege deutlich verändern. Wir erklären, was Pflegebedürftige und ihre Angehörigen jetzt wissen sollten.

Stand: 8. Oktober 2026

Was ist das Pflegeneuordnungsgesetz?

Das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG, soll die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisieren und gleichzeitig die Versorgung pflegebedürftiger Menschen verbessern.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der häuslichen Pflege. Schließlich wird ein großer Teil der pflegebedürftigen Menschen zu Hause durch Angehörige, ambulante Dienste und anerkannte Unterstützungsangebote versorgt.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 30. September 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist damit jedoch noch nicht abgeschlossen. Die geplanten Regelungen können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch verändern.

Bleiben die bisherigen Pflegegrade bestehen?

Ja. Die Pflegegrade 1 bis 5 sollen grundsätzlich erhalten bleiben.

Für zukünftige Begutachtungen sind allerdings veränderte Schwellenwerte vorgesehen. Dadurch soll genauer beurteilt werden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt.

Menschen, die bereits einen anerkannten Pflegegrad besitzen, sollen Bestandsschutz erhalten. Sie sollen ihren Pflegegrad nicht allein aufgrund der geplanten neuen Schwellenwerte verlieren.

Neue Budgets für die häusliche Pflege

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft die Finanzierung der häuslichen Versorgung. Mehrere bislang getrennte Leistungen sollen in größeren Budgets gebündelt werden.

Für Menschen, die bisher Pflegegeld erhalten, ist ein neues Entlastungsbudget vorgesehen. Dieses soll nach Pflegegrad gestaffelt und höher als das bisherige Pflegegeld sein. Neben der selbst organisierten Pflege sollen damit beispielsweise auch bestimmte Pflegehilfsmittel oder eine notwendige Ersatzpflege finanziert werden können.

Für Leistungen ambulanter Pflege- und Betreuungsdienste soll ein ambulantes Sachleistungsbudget eingeführt werden. Auch dieses Budget soll gegenüber den bisherigen ambulanten Pflegesachleistungen angehoben und flexibler einsetzbar werden.

Das Ziel besteht darin, die vielen einzelnen Leistungsansprüche übersichtlicher zu gestalten und unnötige Anträge zu vermeiden.

Vom Entlastungsbetrag zum Sozialraumbudget

Heute haben Pflegebedürftige in häuslicher Pflege grundsätzlich Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Dieser kann unter anderem für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.

Nach dem derzeitigen PNOG-Entwurf soll dieser Betrag für Menschen mit den Pflegegraden 2 bis 5 durch ein neues Sozialraumbudget ersetzt werden.

Geplant sind bis zu 175 Euro monatlich. Das Budget soll gezielt für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden können. Dazu können – abhängig von der jeweiligen Anerkennung – beispielsweise gehören:

  • Unterstützung im Haushalt

  • Reinigung und Wäscheversorgung

  • Einkaufen und Erledigungen

  • Begleitung zu Terminen

  • Spaziergänge und gemeinsame Aktivitäten

  • Betreuung und Gesellschaft

  • Entlastung pflegender Angehöriger

Für pflegebedürftige Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr sieht der Entwurf ein Sozialraumbudget von bis zu 300 Euro monatlich vor.

Wichtig: Die genannten Beträge sind bislang geplant und stehen noch nicht als endgültiger Rechtsanspruch fest.

Was ist bei Pflegegrad 1 geplant?

Besonders weitreichend wären die Veränderungen für Menschen mit Pflegegrad 1.

Nach dem derzeitigen Entwurf soll der bisherige Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1 entfallen. Stattdessen soll dieser Pflegegrad stärker auf Beratung, Begleitung und Prävention ausgerichtet werden.

Vorgesehen sind unter anderem:

  • eine intensivere Beratung zu Beginn der Pflegebedürftigkeit

  • eine persönliche Pflegebegleitung

  • gezieltere Präventionsangebote

  • Maßnahmen zum Erhalt der Selbstständigkeit

  • weiterhin Zuschüsse für notwendige Wohnraumanpassungen

Für Betroffene ist dieser Punkt besonders wichtig, da der Entlastungsbetrag heute häufig für Haushaltshilfe und Unterstützung im Alltag eingesetzt wird.

Solange das PNOG nicht endgültig verabschiedet und in Kraft getreten ist, gelten jedoch weiterhin die aktuellen gesetzlichen Regelungen. Niemand sollte bestehende Leistungen oder Vereinbarungen vorschnell verändern.

Eine feste Pflegebegleitung für Familien

Neu eingeführt werden soll eine sogenannte Pflegebegleitung. Sie soll Pflegebedürftige und ihre Angehörigen frühzeitig und möglichst dauerhaft unterstützen.

Die Pflegebegleitung könnte beispielsweise dabei helfen:

  • einen passenden Versorgungsplan aufzustellen

  • geeignete Hilfsangebote zu finden

  • Leistungen der Pflegeversicherung besser zu verstehen

  • Anträge und organisatorische Fragen zu klären

  • verschiedene Anbieter miteinander zu koordinieren

  • eine Überlastung pflegender Angehöriger rechtzeitig zu erkennen

  • Präventions- und Rehabilitationsangebote einzubeziehen

Damit soll es künftig möglichst eine feste Ansprechperson geben, die nicht nur einzelne Fragen beantwortet, sondern die häusliche Versorgung insgesamt im Blick behält.

Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung. Häufig müssen sie Pflege, Beruf, Familie und den eigenen Haushalt miteinander vereinbaren.

Das PNOG soll Angehörige unter anderem durch flexiblere Budgets und die neue Pflegebegleitung entlasten. Wenn die häusliche Versorgung nicht mehr stabil funktioniert oder die Pflegeperson vorübergehend ausfällt, sollen Hilfen schneller organisiert werden können.

Die Rentenversicherungsbeiträge für anspruchsberechtigte pflegende Angehörige sollen nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums weiterhin in vollem Umfang von der Pflegeversicherung übernommen werden.

Hilfe bei plötzlichen Pflegenotfällen

Eine Erkrankung, ein Unfall oder der kurzfristige Ausfall der wichtigsten Pflegeperson kann eine Familie innerhalb weniger Stunden vor große Probleme stellen.

Für solche Situationen sieht das PNOG ein neues Überbrückungsbudget vor. Es soll unter anderem für ambulante Pflegenotdienste und kurzfristig benötigte Versorgungsangebote eingesetzt werden können.

Ab 2028 sind außerdem besondere Akut-Kurzzeitpflegeplätze geplant. Sie sollen zur Verfügung stehen, wenn eine sichere Versorgung zu Hause vorübergehend nicht möglich ist.

Prävention soll wichtiger werden

Das PNOG möchte nicht erst dann ansetzen, wenn die Pflegebedürftigkeit bereits stark fortgeschritten ist. Gesundheitliche Probleme und der Verlust von Selbstständigkeit sollen möglichst früh erkannt werden.

Geplant sind unter anderem:

  • eine Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60+“

  • gezieltere Präventionsangebote für ältere Menschen

  • eine stärkere Berücksichtigung von „Reha vor Pflege“

  • frühzeitige Beratung bei beginnender Pflegebedürftigkeit

  • Unterstützung beim Erhalt von Mobilität und Selbstständigkeit

Prävention bedeutet dabei nicht nur medizinische Vorsorge. Auch regelmäßige Bewegung, soziale Kontakte, eine sichere Wohnumgebung und Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben können dazu beitragen, möglichst lange selbstständig zu Hause zu leben.

Das digitale Pflege-Cockpit

Mit dem geplanten digitalen Pflege-Cockpit sollen wichtige Informationen künftig an einer zentralen Stelle verfügbar sein.

Pflegebedürftige und Angehörige sollen dort beispielsweise:

  • Anträge stellen

  • verfügbare Leistungen einsehen

  • Informationen zur Pflege erhalten

  • geeignete Anbieter finden

  • bereits genutzte Leistungen überblicken können

Das könnte die Organisation der häuslichen Pflege vereinfachen. Gleichzeitig muss sichergestellt werden, dass Menschen ohne Computer oder Smartphone weiterhin persönliche Unterstützung erhalten.

Was gilt bereits heute?

Das PNOG ist noch nicht endgültig verabschiedet. Deshalb ergeben sich aus dem Kabinettsbeschluss noch keine sofortigen Änderungen für bestehende Leistungsansprüche.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung gelten weiterhin die aktuellen Vorschriften. Dazu gehört grundsätzlich auch der Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich.

Pflegebedürftige und Angehörige sollten daher:

  1. bestehende Leistungen weiterhin wie gewohnt nutzen,

  2. nichts vorschnell kündigen oder umstellen,

  3. sich bei ihrer Pflegekasse über den persönlichen Anspruch informieren,

  4. die weitere Entwicklung des Gesetzgebungsverfahrens verfolgen.

Häusliche Pflege ist mehr als medizinische Versorgung

Eine gute Versorgung zu Hause umfasst nicht nur medizinische oder körperbezogene Pflege.

Auch ein sauberer Haushalt, erledigte Einkäufe, regelmäßige Mahlzeiten, Bewegung, Begleitung und soziale Kontakte tragen wesentlich dazu bei, dass Menschen sicher und selbstbestimmt in ihrer vertrauten Umgebung leben können.

Angebote zur Unterstützung im Alltag können zugleich pflegende Angehörige entlasten. Sie schaffen Zeit für Erholung, Familie, Beruf und die eigene Gesundheit.

Unser Fazit

Das PNOG könnte die häusliche Pflege umfassend verändern. Neue Budgets sollen Leistungen übersichtlicher und flexibler machen. Die geplante Pflegebegleitung könnte Familien bei der Organisation unterstützen, während Prävention, Rehabilitation und Hilfe in akuten Pflegesituationen stärker berücksichtigt werden sollen.

Besonders aufmerksam sollte die weitere Entwicklung bei Pflegegrad 1 verfolgt werden. Hier sieht der Entwurf erhebliche Veränderungen gegenüber dem heutigen Entlastungsbetrag vor.

Ob alle Regelungen in dieser Form in Kraft treten, entscheidet sich erst im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Unterstützung im Alltag persönlich besprechen

Sie möchten wissen, welche Unterstützung bereits heute möglich ist und wie der Alltagsservice Michael Tack Sie oder Ihre Angehörigen entlasten kann?

Wir unterstützen unter anderem im Haushalt, bei Einkäufen und Erledigungen, bei Begleitungen sowie durch gemeinsame Aktivitäten und persönliche Gesellschaft.

Alltagsservice Michael TackTelefon: 0221 45096196Internet: www.alltagsservice-tack.de

Welche Leistungen im persönlichen Einzelfall von der Pflegekasse übernommen werden können, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen, dem Pflegegrad und der Anerkennung des jeweiligen Angebots ab. Eine Kostenübernahme kann daher nicht garantiert werden.

Quellen und weiterführende Informationen

 
 
 

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