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Kleine Auszeiten erleben

Kurztouren sind mehr als nur Begleitung – sie sind ein Stück Lebensqualität.

Manchmal braucht es nur eine kleine Auszeit, um den Alltag leichter zu machen. Unsere Kurztouren bieten Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, wieder unterwegs zu sein – sicher begleitet, in Ihrem Tempo und ganz nach Ihren Wünschen. Ob ein kurzer Spaziergang, ein Besuch im Lieblingscafé oder eine kleine Erledigung: Wir schaffen Momente, die guttun und Freude schenken.

Gruppenübung im Freien

Unsere Angebote

Kurze Auszeiten können so viel bewirken. Für manche ist es ein gemütlicher Spaziergang durch vertraute Straßen, für andere ein Besuch im Lieblingscafé oder eine kleine Runde über den Wochenmarkt. Manchmal tut auch ein kurzer Abstecher ins Grüne gut – ein Park, ein Waldweg oder einfach ein Blick auf den Rhein. Viele genießen eine kleine Einkaufsrunde oder möchten zur Apotheke oder Post begleitet werden, ohne Stress und Hektik. Auch ein Besuch auf dem Friedhof, ein Treffen mit vertrauten Menschen oder eine entspannte Fahrt durch den Ort kann ein wertvoller Moment sein. Ein Eis in der Eisdiele, ein kurzer Museumsbesuch oder das Wiedersehen alter Lieblingsplätze – all das sind kleine Auszeiten, die Freude schenken und den Alltag leichter machen.

Unsere Angebotsbeispiele für 2 - 3 Personen

Preise

Unsere Preise für diese Angebote bleiben bewusst moderat, weil wir in kleinen Gruppen unterwegs sind und so Zeit, Nähe und individuelle Begleitung ermöglichen. Die Kurztouren können privat bezahlt oder — wenn die Voraussetzungen erfüllt sind — über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden. So entsteht maximale Flexibilität für Seniorinnen, Senioren und Angehörige.

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Kurztour (bis 60 Minuten): 30 €

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Kurztour Plus (bis 90 Minuten): 49 €

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Kurztour Komfort (bis 120 Minuten): 65 €

Alle Kurztouren werden vorab gebucht, damit wir die Begleitung zuverlässig planen und kleine Gruppen gewährleisten können. Alle anfallenden Zusatzkosten sind exklusive und werden transparent vorab besprochen. Die Angebote können privat bezahlt werden oder — sofern die Voraussetzungen erfüllt sind — über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden.

Kontakt

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